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Stromtarif mit Festpreis von Strompreiserhöhung nicht ausgeschlossen
28. November 2011:
Die nächste Strompreiserhöhung steht wieder einmal kurz bevor. Anfang
des nächsten Jahres wollen zahlreiche deutsche Stromanbieter die
Preise anheben. Verbraucher, die einen Stromtarif mit
Festpreisgarantie nutzen, wähnen sich in Sicherheit. Doch diese
Sicherheit trügt, denn die Festpreis-Garantie gilt nicht für alle
Bestandteile des Strompreises. Ausgenommen von der Preisgarantie sind
Steuern, EEG-Umlage oder mögliche neu erhobene Abgaben. Ändert sich
also der Strompreis aufgrund einer steigenden EEG-Umlage, sind
Stromanbieter durchaus berechtigt, diese Kosten an den Endverbraucher
weiterzugeben, auch wenn dieser einen Tarif mit Preisgarantie
abgeschlossen hat. Welchen Anteil jedoch der Festpreis am Gesamtpreis
hat, geht oft aus der Werbung nicht hervor. Hat also der Festpreis nur
einen Anteil von 60% am Gesamtpreis, sind 40% des Strompreises auch
mit Preisgarantie veränderlich. Verbraucherschützer empfehlen das
Kleingedruckte zu lesen oder eine eindeutige Aussage des
Stromanbieters einzufordern. Das wird leider nicht immer einfach sein
wird, denn allzu auskunftsbereit zeigen sich Stromanbieter in der
Regel nicht. Ein Strompreisvergleich kann eine hilfreiche
Unterstützung sein, den richtigen Stromanbieter ausfindig zu machen.
Nicht immer sind Stromanbieter mit Preisgarantien die Billigsten,
vergleichen lohnt sich. Tipp: Nutzen sie einen neutralen
Strompreisvergleich. Stromanbieter, die einen Stromtarifrechner
anbieten, heben allzu gerne ihren eigenen Tarif hervor und/oder listen
nicht alle Stromtarife auf. Besser ist es immer einen
Stromtarifrechner zu nutzen, der nicht von einem Stromanbieter
angeboten wird.
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