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Stromtarifrechner News: Hartz IV Pauschale für Stromtarife zu niedrig
16. Juli 2011:
Wer Leistungen nach ALG-II bezieht, meist als Hartz IV bezeichnet, sollte sich um seine Stromkosten nicht allzu viele Gedanken machen müssen. Eigentlich sollte die monatliche Pauschale ausreichen, um die Stromkosten bezahlen zu können. Die Betonung liegt auf eigentlich, denn tatsächlich ist die Pauschale viel zu niedrig angesetzt und reicht in den meisten Haushalten nicht aus. Wie der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) berichtete, wurde eine Studie angefertigt, die den Unterschied zwischen der Pauschale und den tatsächlichen Kosten ermittelt. Zur Berechnung wurden die in der Region jeweils günstigsten Stromtarife herangezogen. Doch nicht einmal für diese Tarife reicht die monatliche Pauschale aus. Für eine alleinstehende Person wird die Pauschale um 150,00 € überschritten. Dabei beziehen die meisten Hartz IV nicht einmal ihren Strom vom günstigsten Anbieter, die tatsächliche Differenz dürfte also noch größer ausfallen. Eine Änderung, d.h. eine Anpassung der Pauschale für Hart IV-Empfänger an die tatsächlichen Stromkosten,scheint in naher Zukunft nicht in Sicht zu sein. Verkleinern lässt sich die Differenz nur, wenn man als Hartz IV-Empfänger den Stromanbieter wechselt, dennoch werden aber Mehrkosten zu zahlen bleiben.
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